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Autor | Thema: Erlaubnis zur Transfusion |
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0206598 ist neu hier ![]() ID # 620 |
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Bei uns arbeiten zunehmend Kollegen aus dem Ausland mit einer zeitlich befristeten Berufserlaubnis jedoch ohne Approbation. Dürfen diese Kollegen nach einer Einweisung transfundieren?
----------------------- Dr. Klaus Schwendner<br />Krankenhaus Martha-Maria Nürnberg<br />Oberarzt Anästhesie<br />Transfusionsverantwortlicher Arzt |
Beiträge: 3 | Mitglied seit: November 2023 | IP-Adresse: gespeichert | |
tfrietsch Supermoderator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ID # 24 |
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Nein, Transfundieren und ärztliche Tätigkeiten verrichten dürfen in Deutschland derzeit nur approbierte Ärzte oder ausländische Kollegen mit zeitlich (maximal auf 2 Jahre) befristeter Berufserlaubnis. Diese Berufserlaubnis ist auf ein bestimmtes Bundesland beschränkt und unterliegt bestimmten Voraussetzungen für die Erteilung. Gemäß § 10 BÄO kann die Berufserlaubnis auch auf ein bestimmtes medizinisches Fachgebiet limitiert sein und gestattet die ärztliche Tätigkeit unter Aufsicht eines approbierten Arztes.
Die Berufserlaubnis wird in der Regel mit Nebenbestimmungen erteilt wie z.B. die Beschränkung auf bestimmte Tätigkeiten und Beschäftigungsstellen, d.h. Transfusion und Hämotherapie sollte in der individuellen Erlaubnis erwähnt sein. ----------------------- Prof Dr. med. Thomas Frietsch 1. Vorsitzender der Interdisziplinären Arbeitsgemeinschaft für Klinische Hämotherapie IAKH e.V. Anästhesiologie und Intensivmedizin Universitätsmedizin Mannheim |
Beiträge: 334 | Mitglied seit: Dezember 2003 | IP-Adresse: gespeichert |
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