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Autor | Thema: Kreuzblutabnahme |
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Graf ist neu hier ID # 214 |
Erstellt am 18. Februar 2011 11:46 (#1)
Zitat
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Ist eine Kreuzblutabnahme durch Pflegepersonal im Op oder auf Intensiv üblich, bzw. erlaubt. In den RiliBÄK steht, dass der anfordernde Arzt die Verantwortung trägt. Die "abnehmende" Person muss unterschreiben. Deckt die Haftpflichtversicherung der Pflegekräfte diese Tätigkeit?
Verwendet jemand Anforderungsscheine mit 2 Unterschrifts- möglichkeitemn? MfG Dr. Anton Graf, Ortenauklinikum Achern ----------------------- AG |
Beiträge: 4 | Mitglied seit: September 2010 | IP-Adresse: gespeichert | |
rumpg kommt regelmäßig her ID # 59 |
Erstellt am 20. Februar 2011 20:14 (#2)
Zitat
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In den Hämotherapie-Richtlinien von 2010 ist der Satz unter 2.3.1 genauso vermerkt, wie Sie ihn zitiert haben. Es ist empfehlenswert, das Pflegepersonal systematisch zu schulen und diese Einweisungen in einer speziellen Liste zu dokumentieren. Es ist dabei besonders auf 4.2.3 (Identitätssicherung), 4.2.5.10 (Notfälle) und 4.3.2 (Identitätssicherung und vorbereitende Kontrollen) hinzuweisen. Auf der Kreuzblut-Monovette sollte ein "Fähnchen" aufgeklebt sein, welches die Patientendaten, das Datum die Uhrzeit der Abnahme und den Namen der abnehmenden Person (Unterschrift + Druckschrift) in doppelter Form enthält. Die Namen der abnehmenden Personen müssen in der Liste der eingewiesenen Pflegekräfte erscheinen.
Es ist auch möglich, bei elektronischer Anforderung mit persönlicher Signatur (AMVV § 2 No. 10 v. 21.07. 2010)die Namen der transfundierenden Ärzte und der Kreuzblut gewinnenden Pflegekräfte so zu hinterlegen, dass nur ein eingewiesener Mitarbeiter ein Etikett erhält. ----------------------- G.Wittenberg-Rump Arzt für Anästhesie und Bluttransfusionswesen D.E.S.A. BG-Unfallklinik Ludwigshafen |
Beiträge: 16 | Mitglied seit: Februar 2005 | IP-Adresse: gespeichert | |
rumpg kommt regelmäßig her ID # 59 |
Erstellt am 20. Februar 2011 20:19 (#3)
Zitat
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Noch ein Hinweis zu der Haftpflichtversicherung bei der Kreuzblutabnahme durch Pflegepersonal: das Pflegepersonal ist selbstverständlich versichert, wenn Sie so vorgehen, wie ich es beschrieben habe. In Zweifelsfällen bringt eine direkte Anfrage an die hauseigene Haftpflichtversicherung Klarheit.
----------------------- G.Wittenberg-Rump Arzt für Anästhesie und Bluttransfusionswesen D.E.S.A. BG-Unfallklinik Ludwigshafen |
Beiträge: 16 | Mitglied seit: Februar 2005 | IP-Adresse: gespeichert | |
Nießner kommt regelmäßig her ID # 17 |
Erstellt am 11. März 2011 11:31 (#4)
Zitat
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Unser QM-Handbuch sieht eine Entnahme durch nichtärztliches Personal (auch PJler) vor. Der Entnehmende muss auf dem Anforderungsschein für die Identitätssicherung unterschreiben, ein Arzt für die Anforderung von Blutprodukten.
----------------------- Christoph Nießner Diakonissenkrankenhaus Karlsruhe Arzt für Transfusionsmedizin - Anästhesiologie Hämostaseologie - Labordiagnostik - Notfallmedizin Klinik für Anästhesie, Intensiv- und Rettungsmedizin Leiter Zentrallabor/Transfusionsverantwortlicher |
Beiträge: 24 | Mitglied seit: November 2003 | IP-Adresse: gespeichert | |
Rombeck kommt regelmäßig her ID # 228 |
Erstellt am 14. Juli 2011 23:39 (#5)
Zitat
PN E-Mail HP
Wir verwenden Anforderungsscheine mit 2 Unterschriftsmöglichkeiten:
(1) Anfordernder Arzt: Datum, Unterschrift, Name in Druckschrift (2) Blutentnahme durch: Datum, Unterschrift, Name in Druckschrift Hinweis auf dem Anforderungsschein: "Der Unterzeichner haftet für die Identität der Blutprobe. Der blutgruppenserologische Anforderungsschein ist ohne Arztunterschrift ungültig" Da es sich um 2 Unterschriftsmöglichkeiten handelt, ist der Hinweis mit der Identitätshaftung nicht gerade präzise formuliert. Welcher ist denn nun gemeint - der zu (1) oder der zu (2)... In der neuen Version unseres QS-Handbuch wird aber explizit darauf hingewiesen, daß der anordnende Arzt verantwortlich ist: "Verantwortlich für die eindeutige Identitätssicherung der Blutprobe ist der anfordernde Arzt! Delegiert der Arzt die Blutentnahme an eingewiesenes Assistenzpersonal, entbindet ihn dies nicht von der Verantwortung der Identitätssicherung." mit freundlichen Grüßen Andres Rombeck ----------------------- Dr. Andres Rombeck Transfusionsverantwortlicher ABS-Experte (DGKH) Leitender Arzt Klinik für Anästhesie, Intensivmedizin und Schmerztherapie GFO-Kliniken Niederrhein St. Vinzenz Hospital Dinslaken 02064 - 44 1152 (Sekretariat) |
Beiträge: 12 | Mitglied seit: März 2011 | IP-Adresse: gespeichert |
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